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Was ist das Betreuungsgeld?

Wer kleine Kinder hat und diese bis zum dritten Lebensjahr nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben möchte, kann sich freuen. Seit August 2013 wird das sogenannte Betreuungsgeld ausgezahlt.

Was ist das Betreuungsgeld
DIESE FAMILIE WILL ES WISSEN: WAS IST DAS BETREUUNGSGELD?

Die wichtigsten Fakten im Überblick

Die Einführung des Betreuungsgeldes befindet sich zwischen dem August 2013 bis August 2014 in einer Übergangsphase. Das bedeutet: das Betreuungsgeld kommt zunächst den Familien zugute, die Kinder haben, die nach dem 1. August 2012 geboren sind. Sie erhalten zunächst einen Betrag von 100 Euro monatlich (frühestens ab dem ersten Geburtstag).

Mit dem Beginn des Monats August 2014 wird das Betreuungsgeld auf 150 Euro pro Kind aufgestockt und kann auch für Kinder im zweiten Lebensjahr beantragt werden. Sobald ein Kind eine staatlich geförderte Kindereinrichtung besucht, entfällt allerdings diese Form der finanziellen Unterstützung. Andere staatliche Familienleistungen, wie beispielsweise das Kinder- oder Elterngeld, ändern sich dadurch nicht.

Tipps zur Beantragung des Betreuungsgeldes

Um das Betreuungsgeld zu erhalten, müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte einen zweiseitigen Antrag stellen. Dieser ist bei den Elterngeldkassen der Gemeinden erhältlich und wird teilweise online zum Download bereitgestellt. Die Auszahlung des Betreuungsgeldes erfolgt maximal drei Monate rückwirkend. Das heißt: Wird der Betreuungsgeldantrag erst zum zweiten Geburtstag gestellt, obwohl bislang keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wurde, erfolgt nur eine dreimonatige anstatt zwölfmonatige Nachzahlung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes.

Ebenfalls wichtig bei der Antragstellung:

  • Das Betreuungsgeld kann zwischen dem 15. und 22. Lebensmonat ausgezahlt werden. Sind alle Elterngeldbezüge vollständig erhalten, ist eine vorgezogene Beantragung, beispielsweise ab dem 13. Lebensmonat, möglich.
  • Für den Erhalt des Betreuungsgeldes muss das Kind, für das die finanzielle Unterstützung beantragt wird, in einem Haushalt mit den Antragstellern leben.
  • Bei einer Kinderbetreuung, die über staatlich geförderte Tagesmütter und –väter erfolgt, wird kein Betreuungsgeld gezahlt.
  • Elternpaare, die mehr als 500.000 Euro pro Jahr verdienen bzw. Alleinerziehende, die über ein Jahreseinkommen von über 250.000 Euro verfügen, haben ebenfalls kein Recht auf Betreuungsgeld.

Bei der Einzahlung des Betreuungsgeldes in eine Altersvorsorge gibt es einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro monatlich. Inwieweit das Betreuungsgeld in eine Vorsorge oder vielleicht auch in private Betreuungsmöglichkeiten investiert wird, bleibt selbstverständlich den Eltern überlassen.

Mehr Informationen rund um die Beantragung und Auszahlung des Betreuungsgeldes bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz BMFSJ) auf seinen Internetseiten sowie über das Servicetelefon 030 / 201 79 130 (werktags von 9-18 Uhr).

Betreuungsgeld: Aktueller Stand 2023

Hier sind die aktuellen Informationen zum Betreuungsgeld in Deutschland, Stand 2023:

  1. Aussetzung des Betreuungsgeldes: Zurzeit ist das Betreuungsgeld ausgesetzt, und es können keine Anträge darauf gestellt werden​​.
  2. Bedingungen für das Betreuungsgeld: Es richtet sich an Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Geburtstag zu Hause in Vollzeit erziehen, ohne staatlich geförderte Kinderbetreuungsplätze zu nutzen. Berufstätige Eltern können es ebenfalls beantragen, wenn sie das Kind privat betreuen lassen​​.
  3. Beantragung: Das Betreuungsgeld wird in den jeweiligen Bundesländern beantragt, wobei die zuständigen Stellen in Landkreisen, Städten oder Gemeinden zu finden sind​​.
  4. Auswirkungen auf andere Leistungen: Wenn Eltern andere Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, kann dies zu Abzügen beim Betreuungsgeld führen. Arbeitslosengeld I oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind davon nicht betroffen​​.
  5. Kritik und Nutzung: Das Betreuungsgeld hat seit seiner Einführung Kritik erfahren, insbesondere wegen des Vorwurfs, es setze falsche Anreize und hindere Mütter am Wiedereinstieg in den Beruf. Trotz anfänglich geringen Interesses ist die Zahl der bewilligten Anträge mittlerweile gestiegen​​.

Diese Informationen zeigen, dass das Betreuungsgeld in Deutschland aktuell ausgesetzt ist und keine neuen Anträge angenommen werden. Die Bedingungen und der Prozess zur Beantragung sind jedoch weiterhin relevant für diejenigen, die früher Anspruch darauf hatten oder in Zukunft haben könnten.

Weiterführende Informationen: Betreuungsgeld 2024

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