Krankenkassen

Wie funktioniert die Krankenversicherungspflicht für Selbstständige?

Aufgrund der neuen Gesundheitsreform gibt es seit dem 1. April 2007 die Pflicht, dass auch Selbstständige bei der Krankenversicherung versichert sein müssen. Die sogenannte Krankenversicherungspflicht für Selbstständige!

Allerdings bietet diese neue Regelung der Krankenversicherungspflicht für Selbstständige auch einige Vorteile – auch dann, wenn man als Selbstständiger ein eher geringes Einkommen hat. War man als Selbstständiger vor diesem Datum Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann muss man auch weiterhin Beiträge für diese bezahlen.

Krankenversicherungspflicht für Selbstständige
KRANKENVERSICHERUNGSPFLICHT FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Ein positiver Nebeneffekt ist, dass das Mindesteinkommen, ab welchem die Versicherungspflicht besteht, reduziert wurde: Waren es vorher noch 1.800 Euro, so wurde dieser Betrag jetzt auf 1.225 Euro verringert. Das bedeutet eine Einsparung von rund 86 Euro, gemessen an einem durchschnittlichen Beitragssatz von rund 14 % bei einer gesetzlichen Versicherung.

Natürlich ist für viele Menschen mit einem geringeren Einkommen auch dieser Prozentsatz noch recht hoch – verdient man beispielsweise 1.200 Euro monatlich, dann sind dies noch immer 170 Euro. Allerdings besteht diese Pflicht für Selbstständige und muss daher wohl oder übel hingenommen werden.

Für den Fall, dass man als Selbstständiger vor der neuen Regelung privat versichert war, gilt dasselbe: Hier muss man sich weiterhin privat versichern, allerdings besteht ein Beitragsmaximum von 500 Euro pro Monat. Wie hoch der Tarif letzten Endes ist, berechnet sich allerdings nicht nur nach dem Einkommen, sondern auch nach dem Alter: So zahlen junge Menschen geringere Beiträge – wie viel es genau ist, kann man bei der jeweiligen Kasse anfragen.

Sollte man als Selbstständiger nicht dazu imstande sein, die Beiträge zu bezahlen oder kann beispielsweise nur die Hälfte davon tragen, dann gibt es die Möglichkeit, dass das Sozialamt den anderen Teil übernimmt. Hier ist der Vorteil, dass die Krankenversicherung von seitens der Kasse nicht gekündigt werden kann. Dafür werden allerdings nur noch nicht verschiebbare Behandlungen durchgeführt, darüber hinaus kann die Krankenkasse bei Nichtbezahlung ein Inkassoverfahren einleiten und gegebenenfalls auch das eigene Einkommen pfänden lassen.

Wie sieht es für den Rest aus, für wen besteht die Krankenversicherungspflicht noch?

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