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Wie kann man aus der Kirche austreten

Ganz gleich ob ihre Gründe finanzieller oder moralischer Natur sind, es treten jährlich zahlreiche Bürger der Bundesrepublik aus der Kirche aus.

Die Angst vor Bürokratie, schwer verständlichen Paragraphen und möglichen Kosten hält jedoch viele Bürger davon ab, diesen entscheidenden Schritt zu tun. Im folgenden sollen der Austrittsvorgang sowie die Kosten und möglichen Konsequenzen erläutert werden.

kirchenaustritt
DER KIRCHENAUSTRITT – MISSION IMPOSSIBLE?

Den ersten Schritt tun: wo und wie?

Der Kirchenaustritt in Deutschland wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Das bedeutet, dass auch die Art staatlicher Einrichtung, bei der eine Austrittserklärung einzureichen ist, ebenfalls vom jeweiligen Bundesland abhängig ist. In Hamburg wird der Kirchenaustritt beispielsweise beim Standesamt persönlich abgegeben, in Hessen hingegen beim Amts- oder Ortsgericht. Das Ortsgericht sendet die Erklärung im letzteren Fall aber trotzdem zur Bearbeitung an das Amtsgericht. Auch bei der Erklärungsform unterscheiden sich die Bundesländer: in einigen genügt eine eingeschickte Erklärung mit Kopien erforderlicher Unterlagen, in anderen muss man bei der jeweiligen Behördenstelle persönlich erscheinen. Sollte man die postalische Erklärung vorziehen, so muss diese zuerst notariell beglaubigt werden.

Unterlagen

Bei den meisten Behördenstellen werden für Singles ein Personalausweis sowie eine Meldebescheinigung verlangt. Bei Verheirateten ist eine Eheurkunde vorzulegen, Geschiedene müssen ein Scheidungsurteil vorweisen und Verwitwete sollten unbedingt eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten mitführen.

Kosten

Ein Kirchenaustritt ist nicht so teuer, wie man sich vorstellen mag. Die Gebühren sind – ebenso wie das Austrittsverfahren – abhängig vom jeweiligen Bundesland. Das Standesamt in Hamburg zum Beispiel verlangt eine Austrittsgebühr von 31€. In Brandenburg ist der Austritt dagegen gebührenfrei. Insgesamt verlangen vierzehn Bundesländer eine Austrittsgebühr. In der Gebühr sind oft die Kosten für die Ausstellung einer Austrittsbescheinigung schon enthalten. Diese ist unbedingt aufzubewahren!

Auswirkungen

Der Austretende wird von der Kirchensteuer befreit. Neben dem Finanzamt werden auch die Religionsgemeinschaft sowie das Einwohnermeldeamt automatisch über den Austritt informiert. Auf Wunsch des Austretenden kann auch das über Geburt- und Eheregister des Austretenden verfügende Standesamt (falls eine Erklärung nicht bei ebendiesem abgegeben wird) auch automatisch informiert werden.

Konsequenzen

Ein Austritt aus der Kirche kann verschiedene Konsequenzen haben, weshalb er auch ein wohlüberlegter Schritt sein will. So können Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zum Eintritt in die Kirche verpflichten, austretenden Mitarbeitern kündigen. Eine Ehe kann nach Austritt aus der katholischen Kirche nur mit Erlaubnis des Ortsordinarius kirchlich vollzogen werden.

Die Konsequenzen des Kirchenaustritts sind je nach Konfession unterschiedlich.

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