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Hygienebelehrung: Das müssen Sie wissen!

Alle Mitarbeiter eines Lebensmittelbetriebs müssen vor Arbeitsantritt eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einer Hygienebelehrung bei Ihrem neuen Arbeitgeber abgeben. So auch Sie.

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HYGIENEBELEHRUNG IM LEBENSMITTELBUSSINESS

Das Gesundheitsamt oder ein Arzt mit einer Genehmigung dafür bieten diese Schulungen an. Ohne die Teilnahmebestätigung darf Ihr neuer Arbeitgeber Sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten lassen. Ansonsten machen Sie beide sich strafbar. Außerdem müssen Sie zwei Dinge unterschreiben: Dass Sie frei von ansteckenden Krankheiten sind, die die Ausübung dieses Berufs verhindern und Sie über die Hygienemaßnahmen Bescheid wissen. Die Ausgaben dafür liegen je nach Gesundheitsamt zwischen 15€ und 30€. Private Anbieter können davon abweichen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen diese Kosten jedoch nicht erstatten. Denn diese Bescheinigung bleibt Ihr Leben lang gültig und ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden. Auch wenn Sie später eine neue Arbeitsstelle haben, müssen Sie keine weitere Erstbelehrung durchlaufen.

Spätestens alle zwei Jahre müssen Sie eine Folgebelehrung besuchen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen diese Schulung anbieten. Entweder übernimmt das Unternehmen selbst diese Folgebelehrung oder findet einen berechtigten Anbieter. Der Grund hierfür ist die Auffrischung des Gelernten sowie das Erläutern der aktuellen Hygienevorschriften. Denn auch im Bereich Hygiene entwickelt sich die Forschung und liefert den Lebensmittelbetrieben neue Anhaltspunkte. Diese verbessern die Hygienemaßnahmen.  

Hygienebelehrung: Allgemeines

Inhaltlich sind alle Hygienebelehrungen gleich, auch wenn sich die Abläufe je nach Anbieter unterscheiden mögen. Denn all diese Schulungen basieren auf Dokument DIN 10514, dass ständig aktualisiert wird. Vor Ort bekommen Sie einen Vortrag, der die Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit Lebensmitteln erklärt. Dabei ist es irrelevant, ob Sie später beispielsweise in der Küche, dem Service oder als Reinigungskraft arbeiten. Ein geeigneter Film sowie eine Präsentation lockern den Vortrag oft auf. Durchschnittlich dauert eine Hygienebelehrung zwischen einer und zwei Stunden. Das bestimmt der jeweilige Anbieter. Auch können eventuell auftauchende Fragen die Belehrung in die Länge ziehen.  

Teil eins: Potenzielle Krankheiten

Durch die Hygienebelehrungen sollen Sie erfahren, was Sie tun können, damit die Lebensmittel, mit denen Sie umgehen, hygienisch sauber sind. Ansonsten könnten Sie ansteckende Keime verteilen oder sich selbst infizieren.

Sollten Sie an sich oder Anderen Symptome bemerken, müssen Sie reagieren. Diese sind:

  • neben Übelkeit,
  • Erbrechen,
  • Bauchschmerzen,
  • Durchfall oder Fieber auch speziellere Anzeichen.

Hinweise sind:

  • gelbe, verfärbte Augäpfel oder Haut,
  • infizierte, gerötete oder eitrige Wunden oder
  • eine unerklärliche Erschöpfung.

Diese Anhaltspunkte können auf ernst zu nehmende Krankheiten wie Typhus, Paratyphus, Cholera, eine Form von Hepatitis oder andere akute Erkrankungen deuten und müssen ärztlich behandelt werden. Diese Krankheiten können für Sie persönlich unangenehme Folgen haben und Ihrem Arbeitgeber empfindlichen Schaden zufügen. Aufgrund der potenziell schweren Schäden ist es angebrachter, extrem vorsichtig zu sein, als im Nachgang etwas bereuen zu müssen.

Besonders tückisch ist, dass Personen mit einigen ansteckenden Krankheiten durchaus arbeitsfähig sind. Allerdings können sie Keime und weitere Krankheitserreger über die Lebensmittel verbreiten. Sollten Sie derartige Krankheitsanzeichen bemerken, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Auch in Ihrem eigenen Interesse wird dieser Sie für eine genaue Diagnostik zum Arzt schicken. Den Arzt sollten Sie bei dem Termin darüber informieren, dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten. Dann wird er noch höhere Vorsicht walten lassen. Die Folge dieses Arztbesuchs kann eine Krankschreibung sein. Ihr Arbeitgeber ist bei einer Krankschreibung zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

In manchen Fällen können Sie ohne Kontakt zu Lebensmitteln weiter arbeiten. Auch eine offene Wunde müssen Sie Ihrem Vorgesetzten melden. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, diese Wunde sicher abzudecken. Dabei ist es von der Wunde abhängig, ob ein Verband her muss oder ein wasserdichtes Pflaster ausreicht. Ist eine Hand betroffen, ist ein Handschuh zu tragen. Melden Sie Anzeichen für eine Krankheit nicht, drohen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber eine Strafe. Diese kann eine Geldstrafe sein, im schlimmsten Fall wird das Unternehmen geschlossen.  

Teil 2: Personalhygiene

Der zweite Teil der Hygienebelehrung beinhaltet die Personalhygiene. Dabei erfahren Sie, welche alltäglichen Maßnahmen für die Hygiene bedeutsam sind. Insbesondere das korrekte Händewaschen und die Desinfektion derselben sind hier wichtig. Jede Waschmöglichkeit wird mit Desinfektions- und Seifenspendern ausgestattet sein. Sie müssen beides – Seife und Desinfektionsmitteln – nur korrekt anwenden.

In der Hygienebelehrung werden Sie alles über die Technik erfahren, aber auch warum Hände waschen so wichtig ist. Vielleicht wird in der Hygienebelehrung auch die Hautpflege angesprochen. Ihre Arbeitstage sind für Ihre Hände strapaziös. Besonders häufiges Waschen und Desinfizieren greifen die Haut an. Da sie eine natürliche Schutzbarriere gegen Keime bietet, sollte diese immer wieder hergestellt und gestärkt werden. Der beste Zeitpunkt dafür ist nach Ihrer Arbeit. Viele Arbeitgeber haben auf diese relativ neuen Erkenntnisse bereits reagiert und bieten eine Handlotion an.  

Über den Autor:
Maximilian Schwack ist Hygieneexperte und Mitarbeiter der Blanc Hygienic Solutions GmbH in Neckarbischofsheim. Das Unternehmen ist Spezialist für Wasch- und Arbeitsraumhygiene und vereint über 30-jähriges Produktentwicklerwissen, Markterfahrung und Branchen Know-how zu einer Einheit. Ein im Detail aufeinander abgestimmtes Produkt-Portfolio sowie ein breitgefächertes Papier-, Füll- und Zusatzsortiment bietet eine bedarfsgerechte Auswahl an bewährten Qualitätsprodukten und sorgt für ein flächendeckendes Angebot aus einer Hand.

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