Steuern

Grunderwerbsteuer in Hamburg

Grunderwerbsteuer
DIE HÖHE DER GRUNDERWERBSTEUER UNTERSCHEIDET SICH VON BUNDESLAND ZU BUNDESLAND

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Rechtsverkehrsteuer, welche ursächlich zumeist aus einem Rechtsverkehrvorgang wie einem Grundstückskaufvertrag hervorgeht. Voraussetzung für das Entstehen der Grunderwerbsteuer ist, dass sich die Immobilie im Inland befindet, der Übertragung ein Erwerbsvorgang zugrunde liegt und dass ein Rechtsträgerwechsel stattfindet. Des Weiteren muss das Grundstück dem Sinne der §§ 433, 311b BGB entsprechen.

Die Grunderwerbsteuer selbst steht den einzelnen Bundesländern zu, welche diese aufgrund des Grunderwerbsteuergesetzes erheben und nach eigener Entscheidung an die jeweiligen Kommunen weiterleiten können.

Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbsteuer (GrESt )zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage .

In Hamburg belief sich die Grunderwerbsteuer für alle im Zeitraum 01.01.1999 bis 31.12.2008 erworbenen Objekte auf 3,5 %. Anschließend wurde die Grunderwerbsteuer ab dem 01.01.2009 auf 4,5 % der Bemessungsgrundlage angehoben – bis heute.

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Gegenleistungswert für die Übertragung. Für gewöhnlich besteht die Gegenleistung aus einem Kaufpreis. Hierbei kann es sich auch um den Wert einer Schenkung handeln.

Zuständigkeit

Zuständig für das Bundesland Hamburg ist die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes Hamburg für Verkehrsteuern und Grundbesitz. Da diese Abteilung des Finanzamtes vier Teilbezirke unterhält, ist jene Stelle zuständig, in dessen Bezirk sich das zu übertragende Grundstück befindet. Im Regelfall übernimmt der beurkundende Notar die Übermittlung an das zuständige Finanzamt.

Fälligkeit

Die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer richtet sich nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides. Von diesem Zeitpunkt an muss sie innerhalb eines Monats von den Kostenschuldnern ausgeglichen werden. Kostenschuldner sind nach dem Grunderwerbsteuergesetz sämtliche am Erwerbsvorgang – Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch – Beteiligte.

Grunderwerbsteuer nach Bundesländer -Stand 2020

Baden-Württemberg 5,0%
Bayern3,5%
Berlin6,0%
Brandenburg6,5%
Bremen5,0%
Hamburg4,5%
Hessen6,0%
Mecklenburg-Vorp.6,0%
Niedersachsen5,0%
NRW6,5%
Rheinland-Pfalz5,0%
Saarland6,5%
Sachsen3,5%
Sachsen-Anhalt5,0%
Schleswig-Holstein6,5%
Thüringen6,5%

Grunderwerbsteuer Ausnahmen

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer. Hierunter fallen beispielsweise Übertragungen, dessen Gegenleistung die Bemessungsgrundlage von € 2.500,– nicht überschreiten. Eine Rückzahlung der Grunderwerbsteuer wäre im Fall einer Kaufpreisminderung wegen Sachmangels denkbar. Diese kann innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren erfolgen.

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