Versicherungen

Für wen besteht die Krankenversicherungspflicht?

Die Krankenversicherung ist für uns alle seit Januar 2009 zur gesetzlichen Verpflichtung geworden. Davor betrafen die Verordnungen lediglich bestimmte Gruppen von Personen und die gesetzlichen Krankenkassen. Seit 2009 muss nun jeder einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse angehören, egal ob:

  • Auszubildender,
  • Angestellter,
  • Student,
  • Beamter,
  • Selbständiger oder
  • Rentner.
Krankenversicherungspflicht
FÜR WEN BESTEHT DIE KRANKENVERSICHERUNGSPFLICHT?

Beitragsbemessungsgrenze

Wenn wir unter der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verdienen und keine Selbständigen sind, gehören wir zu den Pflichtversicherten. Das bedeutet, wir müssen einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Familienangehörige, die über keinen eigenen Verdienst verfügen und/oder unter 25 Jahre alt sind, werden beitragsfrei mitversichert. Bei einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze besteht die Wahlmöglichkeit entweder in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze 2021 liegt bei 64.350,00 € im Jahr! Sie ist um 1.800 € höher als noch 2020.

Besondere Versicherungspflichtgrenze liegt bei 58.050 €

Haben wir erst einmal den Schritt von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) vollzogen, gibt es nur sehr begrenzte Möglichkeiten, um wieder in die gesetzliche Versicherung zurückzukehren. Ein Anlass dazu wäre das Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung für mindestens ein Jahr.

Von PKV zurück zur GKV

Der Grund der erschwerten Rückkehr liegt darin, dass die Beitragssätze der privaten Krankenversicherung für junge Menschen wesentlich günstiger sind und teilweise bessere Leistungen beinhalten als dies in einer gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist. Die Beiträge der privaten Krankenkassen steigen jedoch mit zunehmendem Alter der Mitglieder.

Ein Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung mit höherem Alter würde somit für uns eine Kostenersparnis mit sich bringen. Für die gesetzlichen Krankenkassen wäre dies jedoch eine Benachteiligung gegenüber den privaten Krankenkassen, da unsere bisherigen Beiträge alle an die privaten Krankenkassen geflossen wären und die gesetzliche Krankenkasse nun die Leistungen für uns im fortgeschrittenen Alter erbringen müsste.

Wechsel als Selbstständiger

Wer selbstständig ist, gehört in den meisten Fällen zu den Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung. Als Selbständiger haben wir keine Möglichkeit zu einer gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. Lediglich die Aufgabe der Selbständigkeit und die Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verschafft uns wieder die Voraussetzung für eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse.

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