Nächste Förderung von Balkonkraftwerken in SH – 3 wichtige Informationen, die dir 200 € bescheren
Inhaltsverzeichnis
Der Anmeldeprozess entwirrt: Wie du die Förderung für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein sicherst
Du wohnst in Schleswig-Holstein und überlegst, dein Balkonkraftwerk preislich attraktiver zu gestalten? Tatsächlich gibt es vom Land eine Blakonkraftwerk-Förderung, doch der Weg dahin ist gespickt mit Stolpersteinen. In diesem Artikel entzaubern wir den undurchsichtigen Anmeldeprozess im Serviceportal Schleswig-Holstein und zeigen, wie du dir die 200 Euro Förderung unter Berücksichtigung folgender 3 Punkte sichern kannst.
3 Punkte zum Erfolg
- Richte dir im Vorfeld ein Konto im Serviceportal Schleswig-Holstein ein, die Antragsstellung selbst ist nur am Fördertag möglich!
- Halte deine Daten zu den Photaikmodulen und Wechselrichter bereit
- Kenne den Tag und Uhrzeit der Förderantragsmöglichkeit
Die Fördertermine
Die Förderungen sind ab dem 16.01.2023 in Kraft getreten und laufen voraussichtlich bis zum 31.12.2026. Die genauen Termine für die Einreichung der Förderanträge sind im Vorfeld allerdings vom Land nicht gut gekennzeichnet und können auch spontan abweichen, wie die Vergangenheit gezeigt hat.
Nächster Fördertermin:
29.08. und 30.08.2023
von 8:00-18:00 Uhr
Das Kontingent wurde erhöht
Halbherzige Verbesserung vom Land Schleswig-Holstein. Seit Beginn der Förderung gibt es massive Problem mit der IT und dem Andrang der Bürger auf Förderung. Die verfügbare Anzahl der Förderungen für Balkonkraftwerke wurde aktuell auf 10.000 erhöht. Nachdem das Anmeldeportal erneut überlastet war, hat das Ministerium die IT-Infrastruktur wieder einmal ausgebaut, zugleich aber schon vor erneuten Problemen bzw. Wartezeiten gewarnt.
Voraussetzungen
„Sie haben sich für den Antrag einer Förderung auf eine PV-Balkonanlage entschieden. Für Ihre Förderung gelten die Voraussetzungen der Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen im Rahmen des Förderprogrammes „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“. Hierzu zählen z.B.:
- Eine Antragstellung ist für Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein möglich.
- Der Standort der geförderten Maßnahme muss in Schleswig-Holstein liegen.
- Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den geförderten Gegenständen bestehen.
- Es handelt sich um eine Anschaffung von Photovoltaik-(PV)-Balkonanlagen mit Wechselrichter.
- Die Anschaffungskosten enthalten keine Kosten für Zubehörteile oder Umbausätze.
- Die Anlage verfügt über eine CE-Kennzeichnung und entspricht den Vorgaben der VDE-AR-N 4105 (die Konformitätserklärung liegt der Anlage bei). Es handelt sich nicht um eine Reparatur, einen Eigenbau, Prototyp oder Ersatzbeschaffung.
- Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt nach DIN VDE V 0100-551-1.
- Das Vorhaben wird an der Anschrift entsprechend Ihrer nachfolgend einzutragenden persönlichen Angaben umgesetzt.
- Bei Mieterinnen und Mietern ist ein Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters notwendig.
- Die Anlage wird durch die antragstellende Person beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert.
- Es wird keine EEG-Vergütung mit der Anlage in Anspruch genommen.
- Die Anlage wurde bereits angeschafft.
- Für meinen Haushalt wurde noch keine Förderung für diesen Fördergegenstand im Rahmen des Förderprogrammes „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ in Schleswig-Holstein beantragt.“
Benötigte Unterlagen
„Es müssen außerdem folgende Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Zahlungsnachweis(e)/Rechnung(en)
- Technische Datenblätter
- Sofern Sie nicht mit dem Servicekonto Plus angemeldet sind:
Unterschriebener Datenbegleitschein (per Post)“
So meisterst du den Anmeldeprozess
- Serviceportal Schleswig-Holstein besuchen: Einen Account kostenlos mit dem digitalen Personalausweis registrieren und einloggen.
- Anweisungen befolgen (auf „Hier starten“ klicken): Das Portal navigiert dich durch den Anmeldeprozess.
- Warte auf die Bestätigung: Eine Zusage zur Förderung erhältst du per E-Mail oder Post.
Die Intention hinter der Förderung
Mit diesem Förderprogramm möchte das Ministerium die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern minimieren und den Bürgern Schleswig-Holsteins den Weg zur Klimaneutralität erleichtern.
Verpasste Förderungs-Periode
Keine Kleinigkeit! 200 Euro können eine willkommene Hilfe sein, sich sein Balkonkraftwerk noch schneller finanzieren zu lassen bzw. die Amortisierung voran zu treiben. Um so ärgerlicher ist es, wenn man den Termin für die Förderung verpasst hat oder nicht mehr berücksichtig wurde.
Das Schöne dabei ist, dass man einen neuen Versuch zur nächsten Antragsperiode seiner Mini-PV versuchen kann.